ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschieben in
Artikel 4 für die Glaubens- und Gewissensfreiheit :
"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit
des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich"
Wir über uns
Wir sind Sektenaussteiger und ehemalige christliche FundamentalistInnen und EsoterikerInnen, die sich zu einem bundesweit tätigen Verein zusammengeschlossen haben. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass der Ausstieg aus solch' starren religiösen Glaubenssystemen ein schwieriger, oft jahrelanger Prozess ist. Hier bietet eine Betroffenen - Initiative gute Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und zu einer gelungenen Aufarbeitung der Vergangenheit.weiter
Unsere Sektendefinition
Wir beteiligen uns mit der Verwendung des Sektenbegriffes nicht an dem theologisch / soziologischen Diskurs und verzichten unsererseits auf eine dahingehende Begriffsdefinition.weiter
Die Selbsthilfegruppe Artikel 4 Initiative für Glaubensfreiheit e.V. wird gefördert durch die Regionale Fördergemeinschaft der Krankenkassen in Bochum.
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu den folgenden Themen:
Sektenausstieg, Aussteiger,
ehemalige Sektenmitglieder, Angehörige und Betroffene von religiösen Sondergruppen,
Sekte, Selbsthilfegruppe